Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hochzeiten
1. Geltung
- Die Nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotografen und / oder seinen Erfüllungsgehilfen ( Assistenten / Mitarbeiter ) durchgeführten Aufträgen, Angebote, Lieferungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
- Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
- Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschliesslich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung.
- „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte , gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. ( hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf USB oder sonstigen Speichermedien. Dia-Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.)
2. Auftrag
- Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den von dem Fotografen gelieferten Fotos, um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von §2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetze handelt.
- Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial. Hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten ( Raw ) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Die Aufbewahrung erfolgt daher ohne Gewähr. Die Anzahl der Bilder wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
- Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
- Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste auch tatsächlich fotografiert werden.
- Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist, gelten alle Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
3. Nutzungs- und Urheberrecht
- Dem Fotografen steht das ausschliessliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urhebergesetz nicht übertragbar.
- Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein unbegrenztes Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber für den privaten Gebrauch. Dieses beinhaltet ausschliesslich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an dritte.
- Eine kommerzielle / gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein - gleich welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch dritte kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch dritte digital oder anderweitig verändert bzw. Verfremdet wurden.
- Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so ist der Fotograf immer namentlich zu nennen. Kommt der Auftraggeber dieser Nennung nicht nach, so berechtigt es den Fotografen auf Schadensersatz zu klagen.
- Bei jeglicher unberechtigten ( insbesondere ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden ) Nutzung, Verwendung Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonoras zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch den Fotografen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Durch die bei der Übertragung von Nutzungsrechten vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
- Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
4. Zahlungsbedingungen & Preisangaben
- Preisänderungen bei Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen vorbehalten, ausgenommen davon sind verbindliche Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages sind.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschliesslich gelieferter USB`s oder anderer Datenträger, Eigentum des Fotografen. Ebenso verbleiben alle Rechte an den Fotos beim Fotografen.
- Zahlungen sind per Überweisung zu leisten. Gegen Ansprüche des Fotografen kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
- Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 20% fällig. Erst mit Eingang der Gebühr beim Fotografen gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
5. Vergütung & Rechnungsstellung
- Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.
- Über den jeweiligen Auftrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen ( sofern nicht Teil einer Zusatzoption ) werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Der Fotograf wird nach Aufforderung eine Stundenabrechnung erstellen.
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen die der Fotograf oder dessen Erfüllungshilfen nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
6. Haftung, Haftungsausschuss und Gefahrübertragung
- Für Schäden, gleich welcher Art haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.
- Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
- Für Schäden oder Verlust an / von Negativen oder digitalen Bilddateien haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
- Für Schäden, Mängel oder Verlust auch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
- Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat ( z.B Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen ect.) der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, oder vereinbarte Liefertermine nicht einhalten, können die Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche für jegliche daraus resultierende Schäden, Folgen oder Mehrkosten geltend machen. Der Fotograf verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.
- Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, und sollte der Fotograf aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird er sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.
- Für eventuelle Mehrkosten die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen ,wird ausdrücklich nicht gehaftet.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
- Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Faltenbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung.
7. Rücktritt
- Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einer Woche vor dem gebuchten Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Fotografen unter folgender Anschrift: Monika Bleck Fotografie. Pfarrer Hütter Weg 1, 41065 Mönchengladbach. Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per Email nicht der Schriftform genügt.
- Eingang der Rücktrittserklärung
- Innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung: generell eine Aufwandsentschädigung von 50,-Euro zzgl. Fahrtkosten.
- Ab dem 4. Tag der Unterzeichnung bis zu 7 Monate vor Buchungstermin: 20% des Preises des jeweils gebuchten Paketes.
- Bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: 30% des Preises des jeweiligen Hochzeitspaketes.
- Bis zu 4 Monate vor Buchungstermin: 60% des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
- Bis zu 4 Wochen vor Buchungstermin: 80% des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
- Bis zu einer Woche oder kürzer vor Buchungstermin: 100% des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
- Für alle Rücktrittserklärungen bis zu 4 Monate gilt zusätzlich: Die bereits entstandenen Kosten, wie Telefonate, Erstellung des Vertrags o.ä sind zzgl. Den Stornierungsgebühren vom Auftraggeber zu tragen. Wenn die im Angebot vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Fotograf für die stornierte Hochzeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Fotograf die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung vonseiten des Fotografen wahrgenommen werden bzw. Wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrages nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Fotografen demnach ein Vermögensschaden, der mit der oben genannten Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt wird.
- Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall ( Brautpaar ) , der zu einer Absage der Trauung / Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung / ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. Die bereits entstandenen Kosten, wie Fahrtkosten, Vertragserstellung o.ä sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern keine Verschiebung des Termins erfolgt.
- Rücktritt / Verschiebung im Zusammenhang mit dem Coronavirus: Sollte es zu einer behördlichen Untersagung der Veranstaltung kommen, ist eine kostenlose Verschiebung des Termins möglich ( Verfügbarkeit vorausgesetzt ) . Ist eine Terminverschiebung nicht möglich oder ein Rücktritt gewünscht, wird dem Auftraggeber nach Abzug der entstandenen Kosten, min. 5% und max. 15% vom Gesamtwert der Terminreservierungsgebühr zurückerstattet.
8. Exklusivität und Befugnisse
- Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
- Der Fotograf ist der einzige professionelle Fotograf, der am Hochzeitstag beauftragt ist, diesen fotografisch zu begleiten.
- Die Auftraggeber haben sicherzustellen, dass auch keine fotografischen Dienstleister von den Gästen oder anderen an der Hochzeit beteiligten Dienstleister beauftragt werden. Dies gilt insbesondere auch für Dienstleister, die Fotografie als kostenlose Zusatzleistung oder Hochzeitsfotografie als künstlerisches Event anbieten. Die Gäste sind herzlich eingeladen , auf der Hochzeit Schnappschüsse als persönliche Erinnerung aufzunehmen. Die Reportage des Tages sowie die Portraitfotos bleiben aber dem Fotografen vorbehalten.
- Der Fotograf hat Priorität bezüglich Positionierung von Personen, Kamera und Ausrüstung vor allen anderen Personen, die Foto- oder Videoaufnahmen erstellen. Sollte ein Videograf oder Videoteam engagiert werden, so muss dies vorher ausdrücklich mit dem Fotografen abgestimmt werden. Sollte ein weiterer professioneller Fotograf Aufnahmen des Brautpaares und der Gesellschaft anfertigen und diese Arbeiten auf Aufforderung des Fotografen und/ oder der Auftraggeber nicht einstellen, ist der Fotograf berechtigt, die fotografische Begleitung abzubrechen. Die Auftraggeber werden in diesem Fall die jeweils gemäß diesem Vertrag gebuchte Leistung trotzdem vollumfänglich bezahlen.
9. Datenschutz und Datenerhebung
- Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich.
- Die Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und dem Auftrag betreffend erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
- Der Fotograf trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies
- zur vertragsgemäßen Leistungserbringung und
- Zum Zweck der Vertragsdurchführung,
- Vertraglichen und torvertraglichen Pflichten und
- Zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
- Der Fotograf wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ( z.b online Galerien, Fotobücher, Kundendateien…) erforderlich ist und / oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht. ( Steuerberater, Rechnungsprogramm, Finanzamt o.ä)
- Die personenbezogenen Daten werden nach 10Jahren gelöscht sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
- Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Monika Bleck, Pfarrer Hütter Weg 1, 41065 Mönchengladbach.
- Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten aus.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen.
- Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretenden Rückfragen beantworten.
10. Schlussbestimmungen
- Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.